Ihre Aufgaben

Banken und Wertpapierhäuser wenden gestützt auf Art. 35 GwV-FINMA für die Identifizierung der Vertragsparteien und die Feststellung der Kontrollinhaber und der an Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigten Person die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) an.

Die VSB enthält in Art. 58 ff. VSB 20 Prüf- und Verfahrensbestimmungen, welchen sich die Bank durch Unterzeichnung der Standesregeln unterwirft.

Die Aufsichtskommission ist zuständig für die Abklärung und Ahndung von Verletzungen der Standesregeln. Sie führt das Sanktionsverfahren. Im Fall einer Verletzung bestimmt sie im Sanktionsverfahren die angemessene Konventionalstrafe in Anwendung von Art. 64 und / oder stellt das Verfahren ganz oder teilweise ein (Art. 61 VSB 20)

Neuwahlen Juni 2023

Die Aufsichtskommission VSB besteht aus mindestens fünf Persönlichkeiten. Der Verwaltungsrat der SBVg wählt im Juni 2023 mehrere neue Mitglieder der Aufsichtskommission VSB.

Die Mehrheit der Mitglieder der Aufsichtskommission muss unabhängig sein. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Sie kann durch den Verwaltungsrat der SBVg um ein Jahr verlängert werden, eine Wiederwahl ist zulässig. Als Mitglieder der Aufsichtskommission sind nur Personen wählbar, welche das 70. Altersjahr noch nicht erreicht haben.

Des Weiteren ist eine angemessene Vertretung der unterschiedlichen Sprachregionen in der Aufsichtskommission von Bedeutung. Mindestens eines der neuen Mitglieder sollte aufgrund der aktuellen Zusammensetzung französischer Muttersprache sein.

Ihr Profil

  • Anwaltspatent in der Schweiz
  • Vertiefte Kenntnisse und mehrjährige Berufserfahrungen im Finanzmarktrecht und im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, insbesondere der VSB und des GwG; sehr gute Kenntnisse der internen Bankprozesse zur Eröffnung von Geschäftsbeziehungen und zur regelmässigen Überprüfung der gesammelten Kundeninformationen notwendig. Erfahrung in der Rechts- und/oder Compliance-Abteilung einer Bank ist von grossem Vorteil, oder auch mehrjährige Tätigkeit in der Revisionsbranche
  • Gute Kenntnisse des Verfahrensrechts im Allgemeinen und des Verwaltungsverfahrensrechts (VwVG) im Besonderen
  • Fundierte Sprachkenntnisse in Englisch, Deutsch und womöglich zusätzlich Französisch
  • Hoher Grad an Integrität und Bereitschaft, jeden Konflikt zwischen den Interessen Ihrer Klientschaft und eines in die Untersuchung involvierten Instituts zu vermeiden bzw. zu beseitigen
  • Sehr gute redaktionelle Fähigkeiten und eine stilsichere Ausdrucksweise

Für Auskünfte stehen Ihnen Herrn Felix Muff, Leiter Legal & Compliance, unter +41 58 330 62 17 und Frau Nina Fraefel, Fachverantwortliche Compliance, +41 58 330 63 96 gerne zur Verfügung.

Ihre Bewerbung

Bitte lassen Sie uns Ihre Unterlagen online über unsere Bewerberplattform zukommen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.